Musikunterricht in der Volksschule und Tarife an Musikschulen

Umsetzung der Vorgaben des Bundes aufgrund von Art. 67a BV und Artikel 12a KFG

Im Jahr 2024 unterstützt der VMS wesentliche Schritte zu einer Verbesserung des Musikunterrichts in der Volksschule einerseits und andererseits der chancengerechten Tarifgestaltung an Musikschulen.

Musikunterricht in der Volksschule

Absatz 2 des Artikels 67a der Bundesverfassung mit dem Wortlaut

Sie (Anm: Bund und Kantone) setzen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für einen hochwertigen Musikunterricht an Schulen ein. Erreichen die Kantone auf dem Koordinationsweg keine Harmonisierung der Ziele des Musikunterrichts an Schulen, so erlässt der Bund die notwendigen Vorschriften.

löst weiterhin lebhafte Debatten aus. Die Situation ist auch 12 Jahre nach der historischen Abstimmung zur Initiative «Jugend und Musik» unbefriedigend. Obschon im Rahmenlehrplan für die französischsprachige Schweiz und im Lehrplan 21 gemeinsame Ziele für den Musikunterricht in der Volksschule festgelegt sind, bleibt die Frage im Raum, mit welchen Mitteln diese erreicht werden können.

Neuer Ansatz zur Verbesserung der Situation

Der Schweizer Musikrat SMR befasst sich intensiv mit dieser Problematik und stiess im Jahr 2024 mehrere Diskussionen an, an denen Vertreterinnen und Vertreter des VMS teilnahmen. Ein Treffen mit Susanne Hardmeier, Generalsekretärin der EDK, und zwei ihrer Mitarbeiterinnen machte deutlich, dass eine Bündelung der Energien und Kompetenzen der verschiedenen Berufsverbände, die sich mit Musikunterricht in der Schule befassen, erforderlich ist. Um diesen Ansatz zu verfolgen, rief der SMR ein neues Projekt ins Leben. Die Projekt-Steuerungsgruppe, welche ihre Arbeit im Januar 2025 aufnehmen wird, besteht aus Vertretenden des VMS, der Konferenz Musikhochschulen Schweiz KMHS, dem Verband Fachdidaktik Musik Schweiz VFDM sowie von Rhythmik Schweiz. Ziel ist, auf der Grundlage glaubwürdiger Datenerhebungen konkrete Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

Kosten von Musikunterricht

Artikel 12a des Kulturfördergesetzes, der am 1. Januar 2016 in Kraft trat, zielt darauf ab, den Zugang zur musikalischen Ausbildung zu erleichtern. Er definiert grundlegende Kriterien für die Festlegung der Tarife an Musikschulen:

1 Musikschulen, die von Kantonen oder Gemeinden unterstützt werden, sehen für alle Kinder und Jugendlichen bis zum Abschluss der Sekundarstufe II Tarife vor, die deutlich unter den Tarifen für Erwachsene liegen.
2 Sie berücksichtigen bei der Festlegung der Tarife die wirtschaftliche Situation der Eltern oder anderer Unterhaltspflichtiger sowie den erhöhten Ausbildungsbedarf musikalisch Begabter.

 

Eine erste Bewertung der Umsetzung dieses Gesetzesartikels im Jahr 2019 deckte grosse Mängel auf (Bericht siehe untenstehenden Link).

Im Jahr 2022 erinnerte das Bundesamt für Kultur BAK die Musikschulen sowie die Städte und Kantone als deren Träger:innen an die Notwendigkeit, Chancengerechtigkeit beim Zugang zur Instrumental- und Gesangsausbildung zu gewährleisten. Gleichzeitig kündigte der Bund eine erneute Bewertung für 2025 an. Eine Begleitgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des BAK, der Kantone, des Schweizerischen Gemeindeverbandes, der Städtekonferenz Kultur und des VMS erstellte in der zweiten Hälfte des Jahres 2024 in Zusammenarbeit mit der Hochschule Luzern die Grundlagen für diese Umfrage. Ziel der Evaluation ist es, einen Überblick über die Schulgelder für Kinder und Jugendliche im Vergleich zu den Erwachsenen zu erhalten und die aktuellen subventionierten Tarife bis zum Ende der Sekundarstufe II mit jenen von 2019 zu vergleichen. Die Ergebnisse werden als Grundlage für die Formulierung von Massnahmen auf politischer Ebene dienen. Der Bericht wird voraussichtlich Mitte September 2025 vorliegen.